Das Rennen ist eröffnet: Auslegung und Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie
Am 06. Juni 2023 ist die EU-Entgelttransparenzrichtlinie in Kraft getreten. Sie stellt einen wichtigen Schritt in den europäischen Bemühungen, endlich mehr zur Lohnungleichheit beizutragen. Da die Mitgliedstaaten die Richtlinie bis 2026 in nationales Recht umsetzen müssen, versuchen die Gesetzgeber natürlich, die Richtlinie zu interpretieren und herauszufinden, wie sie die vielen komplexen Anforderungen erfüllen können. Dabei steht im Mittelpunkt der Richtlinie der Grundsatz „gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit“. Dieses Konzept ist bekanntermaßen aber schwierig zu definieren, und die Klarstellung der EU in Bezug auf „gleiche Arbeit“ lässt immer noch viel Spielraum für Interpretationen. Wie wird also die Richtlinie angesichts dieses Spielraums für Interpretation auf dem gesamten Kontinent umgesetzt werden?