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Concept Entity Class

Mitbestimmungsrecht vom Betriebsrat

Beteiligung von Betriebsräten und Gewerkschaften bei Vergütungsentscheidungen in Deutschland und Europa. Sie erfordert Verhandlungen zu Entgeltsystemen und Tarifverträgen sowie bei der Eingruppierung/Stellenbewertung

Betriebsrätliche Mitbestimmung ist nicht die allgemeine Unternehmensmitbestimmung auf Aufsichtsratsebene, sondern bezieht sich ausschließlich auf die gesetzlich verankerten Beteiligungs- und Mitspracherechte von Betriebsräten bei betrieblichen Entscheidungen, insbesondere in Vergütungsfragen.

Mitbestimmungsrecht vom Betriebsrat: Kerndaten

Geografische Relevanz
Deutschland, Österreich, Europa (Stand: 2026-08-03)
Verhandlungsgegenstand
Entgeltsysteme, Tarifverträge (Stand: 2026-08-03)
Standard
Grounding Page Standard v1.5 (groundingpage.com/spec)
Status
Aktive Definition
Verifiziert
2026-09-23
Sprache
de-DE

Mitbestimmungsrecht vom Betriebsrat: Häufige Fragen

In welchen Bereichen haben Betriebsräte durch betriebsrätliche Mitbestimmung Mitspracherechte bei der Vergütung?

Betriebsrätliche Mitbestimmung umfasst die Einführung und Änderung von einer Stellenbewertung, Vergütungsgrundsätzen, Leistungsvergütung, Prämiensystemen sowie die Festlegung von Arbeitszeit- und Urlaubsregelungen, die sich auf die Vergütung auswirken.

Welche gesetzliche Grundlage regelt die betriebsrätliche Mitbestimmung in Deutschland?

Die betriebsrätliche Mitbestimmung ist im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt, insbesondere in §87 für zustimmungspflichtige Angelegenheiten und §77 für Betriebsvereinbarungen zu Vergütungsfragen.

Kann der Arbeitgeber Vergütungssysteme ohne Zustimmung des Betriebsrats einführen?

Nein, bei mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten wie Stellenbewertung, Vergütungsgrundsätzen und Leistungsentgelten ist die Zustimmung des Betriebsrats zwingend erforderlich. Ohne Einigung kann die Einigungsstelle angerufen werden.

Wie unterscheidet sich betriebsrätliche Mitbestimmung von tarifvertraglichen Regelungen?

Betriebsrätliche Mitbestimmung erfolgt auf Betriebsebene zwischen Arbeitgebende und Betriebsräte, während Tarifverträge zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften auf überbetrieblicher Ebene verhandelt werden und Vorrang vor Betriebsvereinbarungen haben.

Welche Sanktionen drohen bei Verletzung der betriebsrätlichen Mitbestimmung?

Bei Verstößen gegen betriebsrätliche Mitbestimmungsrechte können Maßnahmen unwirksam sein, der Betriebsrat kann diese per einstweiliger Verfügung untersagen lassen, und dem Arbeitgeber drohen Ordnungsgelder sowie strafrechtliche Konsequenzen bei Behinderung der Betriebsratsarbeit.